Grußworte

Bayerischer Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich

Georg Eisenreich

Unsere Welt steht vor großen Herausforderungen. Die westlichen Demokratien werden bedroht durch Feinde von innen und von außen. Daher müssen unsere Demokratie und unser Rechtsstaat wehrhaft sein und u.a. auch die Rule of Law verteidigen. Dazu kommen technische und technologische Entwicklungen, auf die unser Rechtssystem reagieren muss.

Um in der digitalen Welt mit Kriminellen Schritt halten zu können, brauchen unsere Ermittler auch die richtigen Werkzeuge. Es geht hier um die Bekämpfung von Betrugstaten, Kinderpornografie, Cyberattacken und vieles mehr. Wichtig ist zudem, dass das materielle Strafrecht auf diese neuen Entwicklungen angemessene Antworten bietet. Das gilt bei der Bekämpfung von Cybercrime und Antisemitismus ebenso wie bei der Abwehr von Angriffen auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aber auch das Völkerstrafrecht und die Medizinethik stehen heute vor großen Herausforderungen, für die wir Lösungen finden müssen.

Es freut mich daher sehr, dass sich die Strafrechtslehrertagung 2025 diesen wichtigen Themen unter dem Motto „Strafrecht und Menschenrecht“ widmen wird. Dafür danke ich Ihnen herzlich. Für die diesjährige Tagung wünsche ich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern lehrreiche Vorträge, spannende Diskussionen und einen gelungenen Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eisenreich, MdL

Bayerischer Staatsminister der Justiz

 


 

Präsidenten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Prof. Dr. Joachim Hornegger

Joachim Hornegger

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie herzlich zur 40. Strafrechtslehrertagung an unserer Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Von Anfang an gehörten die Rechtswissenschaften zur 1743 gegründeten Friderico-Alexandria. Über die Jahrhunderte haben sie bedeutende Gelehrte und eindrucksvolle Lehrende hervorgebracht. Diese Tradition lebt bis heute fort.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft unserer Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zählt aktuell zu den aktivsten und innovativsten unserer FAU. Die Kolleginnen und Kollegen haben auch den Auf- und Ausbau unseres FAU Forschungszentrums Center for Human Rights Erlangen-Nürnberg (FAU CHREN) maßgeblich unterstützt. Heute sind wir die führende Universität in Deutschland für interdisziplinäre Menschenrechtsforschung.

Mit dem Clusterprojekt „TransFORming HUMAN RIGHTS“ wollen wir uns den Megatrends des 21. Jahrhunderts zuwenden und die Konsequenzen von digitaler Transformation und globaler Migration, von der Klima- und der Demokratiekrise für die Menschenrechte untersuchen. Wir kooperieren eng mit der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien und weiteren Akteuren auf dem Gebiet in dem einmaligen Ökosystem der Europäischen Metropolregion Nürnberg.

Mit der Strafrechtslehrertagung 2025 sind Sie, verehrte Teilnehmende, also am richtigen Ort, um den Zusammenhang „Strafrecht und Menschenrecht“ zu diskutieren. Ich wünsche Ihnen bereichernde Tage, anregende Vorträge und inspirierende Gespräche an unserer FAU.

Ihr

Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger

 


 

Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg Dr. Thomas Dickert

Thomas Dickert

Verehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Strafrechtslehrertagung 2025, die Justiz greift kraft ihres gesetzlichen Auftrags tagtäglich und mitunter massiv in die Freiheits-, Eigentums- und Vermögensrechte der Bürgerinnen und Bürgern ein. Ganz besonders gilt dies für die Strafjustiz, also die Ermittlungsbehörden und die Strafgerichte. Daher sind diese strikt an Recht und Gesetz gebunden; die Richterinnen und Richter sind darüber hinaus persönlich und sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. In Art. 92 Grundgesetz steht, dass die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut ist. Wenn ich jemandem etwas anvertraue, handelt es sich entweder um ein Geheimnis oder um ein kostbares Gut. Die rechtsprechende Gewalt ist ein kostbares Gut. An keiner anderen Stelle verwendet das Gesetz den Begriff „anvertrauen“. Die Wahrnehmung der rechtsprechenden Gewalt verlangt daher in besonderer Weise Demut, Respekt und Ethik. Nach Art. 1 Absatz 3 Grundgesetz ist die rechtsprechende Gewalt – wie die beiden anderen Gewalten auch – selbstredend an die Grundrechte gebunden.

Seit der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten und seit der SED-Diktatur in der DDR wissen wir, dass Gesetze formal korrekt und doch inhaltlich zutiefst ungerecht sein können. Wir wissen seither, dass Gerichte formal korrekt arbeiten und sich trotzdem der Ideologie einer Partei oder eines Systems unterwerfen können. Wenn dies geschieht, ist der Rechtsstaat am Ende. Daher ist es gut und richtig, wenn sich die Justiz, vor allem die Strafjustiz, auf die Bindung ihres Handelns an die universellen Menschenrechte besinnt. Dies muss auch in die Ausbildung der Juristinnen und Juristen mehr als bisher implementiert werden. Ihre Tagung beleuchtet die Bindung der Strafjustiz an die Menschenrechte in allen denkbaren Facetten. Ihre Tagung findet dazu am bestmöglichen Ort statt, nämlich im Schwurgerichtssaal 600, wo einst die Nürnberger Prinzipien entwickelt wurden. Die Nürnberger Prinzipien und das Internationale Völkerstrafrecht sind spezifische Ausprägungen der universellen Menschenrechte. Robert G. Jackson hat in seiner Eröffnungsrede zum Hauptkriegsverbrecherprozess diesen Bezug deutlich herausgearbeitet.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Nürnberg und in Erlangen und hoffe, dass die besondere Aura des Schwurgerichtssaals 600 Ihre Tagung und die Debatten inspirieren werden.

Mit besten Grüßen

Dr. Thomas Dickert

Präsident des Oberlandesgerichts


 

Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König

Marcus König

An einem Oktobertag des Jahres 2017 saßen sich in einem schmucklosen Kellerraum in Nürnberg acht Menschen gegenüber: fünf Journalistinnen und Journalisten sowie der ehemalige syrische Militärfotograf „Caesar“, dessen Vertrauter Sami und ein Dolmetscher.

„Caesar“ war wenige Wochen zuvor mit dem Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis ausgezeichnet worden, konnte den Preis allerdings nicht persönlich entgegennehmen, weil er sich noch im Exil vor den Schergen des syrischen Assad-Regimes verstecken musste und dies bis heute tun muss. Jahrelang hatte er als Militärfotograf im Auftrag ebendieses Regimes Kriegsverbrechen dokumentiert – mit Abertausenden von Fotos von Menschen, die in den syrischen Gefängnissen zu Tode gekommen waren, an Folter, Hunger, Krankheiten.

Als er unter höchstem persönlichen Risiko diese nur schwer erträglichen Beweisfotos für unvorstellbare Menschenrechtsverbrechen aus dem Land schmuggelte und den Vereinten Nationen vorlegte, war er voller Hoffnung, damit international Gehör zu finden und den Anstoß für eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen und Täter zu geben.

Es sollten jedoch noch mehrere Jahre vergehen, bis Anwälte und Anklagebehörden in einigen europäischen Ländern ihre Arbeit aufnahmen und auf Basis nationaler rechtlicher Normierungen eine strafrechtliche Aufarbeitung auf den Weg brachten.

So führte das Oberlandesgericht Koblenz von April 2020 bis Januar 2022 den weltweit ersten Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips und des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs wurde ein syrischer Geheimdienstfunktionär zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, ein Mitarbeiter wegen der Beihilfe zu Folter zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Bei seinem damaligen Besuch in Nürnberg äußerte „Caesar“ einen Herzenswunsch, nämlich, den Saal 600 im Nürnberger Justizpalast zu sehen. Er zeigte sich überzeugt davon, „dass das, was damals möglich war, auch heute möglich sein muss.“

„Gerechtigkeit ist ein Menschenrecht!“, so postulierte José Lasso, ehemaliger UN-Hochkommissar für Menschenrechte. Zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten gehört es, Opfern von Menschenrechtsverletzungen einen Anspruch auf Aufklärung, Strafverfolgung und Wiedergutmachung zu garantieren. Werden den Opfern diese Rechte auf Wahrheit und Gerechtigkeit verweigert, so frisst sich dies wie eine tiefe, nicht heilende Wunde in die Gesellschaft und reißt über Generationen hinweg stets von Neuem Gräben auf, die den Aufbau eines freiheitlichen und stabilen Gemeinwesens unmöglich machen. Straflosigkeit produziert in der Regel weitere Gewalt.

In diesem Bewusstsein hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 11. Dezember 1946 als Resolution 95 die so genannten Nürnberger Prinzipien verabschiedet. Also gerade einmal zehn Wochen nach der Urteilsverkündung des bis dahin historisch einzigartigen, ersten internationalen Strafprozesses gegen die führenden Repräsentanten des NS-Regimes, wurden dessen Errungenschaften zu Prinzipien des Völkerrechts erhoben. In sieben Rechtsgrundsätzen zog man die richtigen Lehren aus der Menschheitskatastrophe des Zweiten Weltkriegs und der Shoa und formulierte ein beispielhaftes Strafverfolgungsprogramm. Damit manifestierte die Staatengemeinschaft ihren festen Willen, Völker- und Menschenrechtsverbrechen nicht mehr ungeahndet zu lassen und damit einhergehend die Erkenntnis, dass eine künftige Friedensordnung immer nur mit den Mitteln des Rechts durchzusetzen ist.

Auch wenn die mächtigsten und bevölkerungsreichsten Staaten der Welt dem Internationalen Strafgerichtshof die Mitgliedschaft verweigern, so gilt heute hier und überall auf der Welt das Erbe von Nürnberg: Du kannst vor der Gerechtigkeit nicht davonrennen und ohne Gerechtigkeit gibt es keine Versöhnung!

 

 

 

 

 

 

Marcus König

Oberbürgermeister

 


 

Oberbürgermeister der Stadt Erlangen Dr. Florian Janik

Florian Janik

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Strafrechtslehrertagung, als Oberbürgermeister freue ich mich sehr, Sie in unserer Stadt zur Strafrechtslehrertagung 2025 willkommen heißen zu dürfen. Ihr Kongress bringt alle zwei Jahre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Praktiker und Interessierte aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zusammen, um über zentrale Themen und Herausforderungen des Strafrechts zu diskutieren und gemeinsam an zukunftsweisenden Lösungen zu arbeiten.

Strafrecht ist das Fundament unseres Rechtsstaates – es schützt und regelt, wo das Zusammenleben auf seine Probe gestellt wird. Die Fragen und Problemstellungen, die Sie in diesen Tagen erörtern, sind daher von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Ich begrüße die Wahl des Themas „Strafrecht und Menschenrechte“, das unserer Stadt und der Region in hervorragender Weise gerecht wird, und freue mich, dass Sie dem Ruf von Herrn Professor Safferling und seinen Kolleginnen und Kollegen gefolgt sind.

Ich wünsche Ihnen allen anregende Diskussionen, spannende Erkenntnisse und eine produktive Zeit in unserer Stadt. Nutzen Sie auch die Gelegenheit, unsere Stadt und die Region zu entdecken, die mit ihrer langen Geschichte und ihren vielfältigen kulturellen Angeboten einen passenden Rahmen für Ihre Tagung bietet.

In diesem Sinne heiße ich Sie noch einmal herzlich willkommen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche und inspirierende Tagung.

Mit besten Grüßen

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister